Sicherheit und Unfallverhütung

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Als Rechtsgrundlage gelten die  Richtlinien für Sicherheit im Unterricht (KMK RISU).
Darüber hinaus sind die Vorschriften bzw. Richtlinien der einzelnen Bundesländer (z.B. RISU-NRW) zu beachten sowie die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller/Lieferanten von Chemikalien. Zusätzlich ist eine Recherche in der Gefahrstoffdatenbank GESTIS von Nutzen.

 

Der Lehrer ist grundsätzlich verpflichtet zur

 

Bei der Vorbereitung , bei der Durchführung und Nachbereitung von Experimenten sollten im Einzelnen folgende Grundsätze beachtet werden:

 

Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen im Chemieunterricht gelten die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung.
Ohne besondere Fachkunde im Sinne der StrSchV dürfen nur radioaktive Stoffe, die genehmigungsfrei sind, benutzt werden.
 

Ab 01.12.2010 gilt in der EU das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals). Damit entfallen die R- und S- Sätze und diese werden ersetzt durch H-Sätze (Hazard Statements) und P-Sätze (Precautionary Statements).
Die bisher benutzten Gefahrensymbole mit ihren Gefahrenbezeichnungen werden durch Gefahrenpiktogramme mit einem Signalwort ersetzt.

 

Literatur / Links:

 

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