Aufgaben der Fachkonferenz
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Die Fachkonferenz berät und entscheidet über
- Absprachen zu den fachspezifischen Grundlagen in den Jahrgangsstufen
- Absprachen zu den Unterrichtsinhalten
- Absprachen über fachspezifische Methoden wie
- Arbeiten mit dem Lehrbuch
- Führung des Schülerheftes
- experimentelles Arbeiten
- quantitatives Arbeiten
- Umgang mit Größen und Größengleichungen
- Umgang mit Formeln und Reaktionsgleichungen
- Arbeiten mit Modellen (z.B. Einführung von Atom- und Bindungsmodellen)
- Umsetzung der Gefahrstoffverordnung und Sicherheitserziehung
- Umwelterziehung
- Konzepte für Projektphasen und projektorientierten Unterricht
- Art, Umfang und Rolle der Hausaufgaben
- Grundsätze der Leistungsbewertung
- Bereich sonstige Mitarbeit
- Klausuren und Abiturprüfungen
- Absprachen über Formen des fächerübergreifenden Arbeitens
- Beiträge des Faches zum fächerverbindenden Unterricht
- Koordination und Absprachen von Facharbeiten
- Beantragung des Fachetats
- Ausstattung und Organisation der Sammlung
- Beiträge zum Schulprogramm
- Beiträge des Faches zur Öffnung der Schule
- Kooperation mit chemischen Betrieben
- Kooperation mit Instituten
- Nutzung von Bibliotheken
Grundsätzlich sollten alle Beschlüsse und Empfehlungen so erfolgen, dass die Freiheit
und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der
Erziehung nicht unzumutbar eingeschränkt werden.
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